Legate & Trauerspenden
Über das eigene Leben hinaus den Tieren in Not beistehen
Legate
Sie möchten den Tieren über Ihr eigenes Leben hinaus helfen? Dann begünstigen Sie in Ihrem Testament Tierschutzorganisationen wie den Verein Schweizer-Tiertafel.ch.
Das Gesetz regelt, wer über Ihr Leben hinaus erbberechtigt ist und wer wie viel erhält, sofern Sie nicht eine abweichende Regelung getroffen haben. Wollen Sie also Ihr Vermögen anders verteilen, müssen Sie das rechtzeitig regeln. Mit einem Testament äussern Sie Ihren letzten Willen. Hierfür bestehen gesetzliche Formvorschriften, die zwingend beachtet werden müssen, damit Ihr Testament gültig ist.
Haben Sie zu diesem Thema Fragen? Es ist uns wichtig, Testamentsangelegenheiten professionell und diskret zu behandeln. Wenn Sie nähere Informationen zu Fragen der Erbeinsetzung oder der Einräumung eines Vermächtnisses (Legats) wünschen, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt. Gerne dürfen Sie uns auch direkt kontaktieren und wir helfen Ihnen herauszufinden, wie Sie Ihren eigenen Tieren oder allgemein den Tieren auch über Ihr Leben hinaus helfen können.
Trauerspenden
Mit Trauerspenden zugunsten vom Verein Schweizer-Tiertafel.ch können Angehörige ein Zeichen der Hoffnung setzen. Mit einem Verzicht auf Blumen oder Kränze und stattdessen einer Spende zugunsten der Tierschutzaktivitäten vom Verein Schweizer-Tiertafel.ch ermöglichen Sie, Tiere im Sinne des Verstorbenen zu schützen. Zu beachten ist, dass die Spender bei der Überweisung auf den Trauerfall hinweisen, damit wir der Trauerfamilie eine Liste der eingegangenen Spenden zustellen können.